- Beschluss -
Bürgergeld – nur mit Dienst an der Gesellschaft
- Beschlossen durch Bezirkskongress am 05.03.2023 -
Die Junge Liberalen Niederbayern fordern:
Bürgergeldempfänger, die keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgehen, sollen nach Ablauf der Vertrauenszeit verpflichtend einen Dienst von mindestens 15 Stunden pro Woche an der Gesellschaft leisten müssen.
Als Arbeitgeber kommen hierbei jedoch nur staatliche Institutionen oder gemeinnützige Hilfsorganisationen in Frage. Private Unternehmen werden hier explizit ausgeschlossen
Die Vertrauenszeit, die einem Bürgergeldempfänger gewährt wird, soll sofort enden, wenn eine leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen ohne wichtigen Grund nicht einhält. Ein Verstoß gegen die Pflicht zum gesellschaftlichen Dienst soll Sanktionsgrund sein.