- Beschluss -

Den Weg in die Selbständigkeit ebnen – Kleinunternehmerregelung ausweiten!

- Beschlossen durch Bezirkskongress am 05.03.2023 -

Gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) können Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 22 TEUR und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Kalenderjahr von unter 50 TEUR auf die Regelungen zur Abführung der Umsatzsteuer verzichten. Der Gesetzgeber verfolgt hierdurch das Ziel, kleine Unternehmen teilweise von der Bürokratie zu entlasten.

Die im Gesetz vorgegebenen Umsatzgrenzen werden aber häufig sehr schnell – meist bereits im Gründungsjahr – überschritten. Das bedeutet konkret: Kaum hat man die ersten Umsätze erzielt, muss man schon organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Bürokratie zu bewältigen.

Die Jungen Liberalen Niederbayern fordern daher, den § 19 UStG um einen weiteren Absatz mit großzügigeren Regelungen für Unternehmer einzuführen. So soll für Unternehmer im Gründungsjahr und in den folgenden beiden Kalenderjahren eine erweiterte Kleinunternehmerregelung mit einer Umsatzgrenze von 100 TEUR pro Kalenderjahr gelten. Sollte der Vorjahresumsatz die Umsatzgrenze von 100 TEUR übersteigen, ist für das laufende Kalenderjahr die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht möglich.

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