- Beschluss -

Erbschaftssteuer-Update – Erhöhung der Freibeträge

- Beschlossen durch Bezirkskongress am 05.03.2023 -

Die Jungen Liberalen Niederbayern fordern eine Reform der Erbschaftssteuer. Verbesserungen fordern wir in den folgenden Teilbereichen, die dieser Antrag umfasst:

I. Anpassungen der Freibeträge und Steuersätze
II. Neueinteilung der Steuerklassen

Zu I. Anpassungen der Freibeträge und Steuersätze

Die Höhe der Freibeträge und Steuersätze richtet sich derzeit nach dem Verwandtschaftsgrad des Erbenden mit dem Vererbenden. Das wollen wir grundsätzlich auch weiterhin beibehalten. Um mittelständische Familien nicht weiter zu belasten, fordern wir die Anpassung der Höhe der Freibeträge.

Wir fordern die folgende Neugestaltung der Freibeträge und deren Höhe: 1.500.000 Euro bei Ehepartnern

Bei geradliniger Verwandtschaft fordern wir eine bidirektional geltende Ausnahme von der Regelung nach Grad ohne Beachtung des Generationen-Abstands: 1.500.000 Euro bei allen geradlinig Verwandten (Großeltern - Eltern - Kinder - Enkel - usw.)

Ferner fordern wir Freibeträge auf Basis des Verwandtschaftsgrades wie folgt zu setzen:
Verwandte zweiten Grades (Geschwister): 500.000 Euro
Verwandte dritten Grades (Nichten und Neffen sowie Tanten und Onkel): 200.000 Euro
Verwandte vierten Grades (Großnichten und -neffen, Großtanten und -onkel sowie Cousinen und Cousins): 100.000 Euro
Entfernte Verwandte und nicht Verwandte: 75.000 Euro

Diese erhöhten Freibeträge sollen es Familien, besonders der „geraden Linie“ ermöglichen Vermögensgegenstände, die emotional und historisch an die Familie und deren Geschichte gebunden sind, ohne irrational hohe Steuerlast zu vererben. Als Beispiele solcher Vermögensgegenstände sehen wir zum Beispiel eigen genutzte Häuser oder Höfe, die seit mehreren Generationen in Familienbesitz sind, eventuell sogar als Mehrgenerationenhäuser bewohnt werden. Grundsätzlich gilt zwar bei Eigennützung einer geerbten Immobilie eine Ausnahmeregelung, jedoch ist dies wiederum an mehrere Auflagen gebunden.

Zu II. Neueinteilung der Steuerklassen

Wir fordern die Steuerklassen neu einzuteilen. Dadurch werden Verwandtschaftsverhältnisse besser berücksichtigt, womit Familien mehr Freiräume eingeräumt werden.

In die neue Steuerklassen sollen folgende Personen relativ zum Erblasser fallen:

Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Verwandte zweiten Grades
Steuerklasse II: Verwandte dritten Gerades, Verwandte vierten Grades
Steuerklasse III: Entfernte Verwandte und nicht Verwandte

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